PC und Netzwerk durch die Chipkarte schützen

Zwei Faktor Authentifizierung mit Chipkarte und Passwort

Für das Entsperren von Computern oder den Zugang zu Netz­wer­ken bietet das einfache Passwort häufig keinen aus­rei­chen­den Schutz.

Wird zusätzlich zur Eingabe des Passworts auch die persönliche Chipkarte des Nutzers ein­ge­le­sen, erhöht sich die Sicherheit er­heb­lich. Bei dieser Form der Zwei Faktor Authentifizierung muss lediglich ein Chip­kar­ten­le­ser per USB an­ge­schlos­sen oder ein bereits vor­handener Leser genutzt wer­den.

Das bedeutet: Ohne den physischen Besitz der Chipkarte ist der Zugang zu ver­trau­li­chen Da­ten ausgeschlossen.

Vorhandene Chipkarte nutzen

Wer seine Chipkarte heute bereits für den Zu­tritt zu Räumen oder als Bezahlkarte für Mensa oder Kantine nutzt, erhält mit der gleichen Chipkarte im Rahmen der Zwei Faktor Authentifizierung zukünftig auch Zugang zu Netzwerken und Daten: von jedem PC aus mit individuell festgelegten Rechten.

Mitarbeiter- oder Dienstausweise sowie Stu­dentenausweise oder Mit­glieds­aus­wei­se erhal­ten so eine weitere Funktion im bestehenden Chip­kar­ten­sys­tem.

2 Faktor Authentifizierung:
mit Passwort und Chipkarte, App oder USB-Token

Der Zugang zu einem Netzwerk oder zu sen­si­blen Daten gilt erst als sicher geschützt, wenn zusätzlich zum einfachen Pass­wort weitere Faktoren ab­gefragt werden. Ein zwei­tes Pass­wort birgt dabei das Risiko, dass Nutzer ihre Passwörter lediglich wie­der­ho­len, aufschreiben oder sogar liegen las­sen.

Mit der Chipkarte, der App, einem USB-Token oder biometrischen Merkma­len lässt sich die Authentifizierung mit beliebig vielen Fak­to­ren zuver­lässig absichern, ohne weitere Pass­wör­ter abfragen zu müssen.

Beispielbild einer Zwei Faktor Authentifizierung per Chipkarte
Beispielbild für einer Zwei Faktor Authentifizierung per App
Beispielbild für USB-Token einer Zwei Faktor Authentifizierung

Die gleichen Zugangsrechte an jeden Arbeits­platz mitnehmen

Wer an einem Arbeitsplatz innerhalb ei­ner Organisation Zu­gangs­be­rech­­ti­gun­gen zu klar definierten Daten und Sys­te­men hat, kann diese Rechte mit der gleichen Au­then­ti­fi­zie­rung auch an anderen Ar­beits­plätzen nutzen. Wer das Terminal oder den Arbeitsplatz wechselt, nimmt seine Zugriffs­rechte für Daten und Sys­te­me also automatisch mit.

Eingesetzt werden kann das Verfahren der Zwei Faktor Authentifizierung auch an öffentlichen Ter­mi­nals, wo Stu­die­ren­de überall auf dem Campus ein ge­mein­sa­mes System nutzen, aber jeweils nur ihre per­so­na­li­sier­ten Daten ab­ru­fen können.

So hat der Nutzer an jedem Ort auf dem Campus oder in der Or­ga­ni­sa­tion die glei­chen Zugriffrechte – oder eben auch nicht.

Single Sign on

Single Sign on (SSO)

Nur eine An­mel­dung für alle Daten und Pro­gram­me

Mit Single Sign on (SSO) reicht eine einzige An­mel­dung am per­sön­li­chen Compu­ter aus, um Zu­griff auf verschiedenste Daten und Server gleich­zei­tig und ohne Eingabe wei­te­rer Zu­gangs­da­ten zu er­mög­li­chen. So muss sich der Nutzer nur noch ein einziges Passwort merken.

Welche Daten der Nutzer einsehen und wel­che Pro­gram­me er wie nutzen darf, wird durch die individuell vergebenen Zu­gangs­rech­te klar ge­regelt.

Das hohe Sicherheitsniveau bleibt auch bei Single Sign on (SSO) bestehen, wenn diese zen­tra­le Zu­gangs­be­rech­ti­gung zu allen Daten sicher durch die 2 Faktor Au­then­ti­fi­zie­rung mit der Chipkarte geschützt ist.

Beispielbild für nur eine Anmeldung per SSO im Rahmen der Authentifizierung

Berechtigungen zeitweise übertragen

Sicherer Zugang zu Daten und Anwendungen be­deu­tet umgekehrt auch Sicherheit bei der Zu­ord­nung von Vor­gän­gen zu Personen.

Wer sich bei­spielsweise in der Universität als Stu­die­ren­der zu Prüfungen oder zu ei­nem neuen Semester an­mel­det, oder wer als Arzt Sys­te­me und Daten nutzt, lässt sich damit sicher zu­ord­nen.

Bei Haftungsfällen oder Daten-Leaks kann so der ein­zel­ne Nutzer exakt bestimmt werden.

Beispielbild für die eindeutige Zuordnung von Systemnutzern im Rahmen der Authentifizierung

Systemnutzer eindeutig
zuordnen

Durch ein zentrales Ma­na­ge­ment der Be­­rech­ti­gun­gen kann der Zugang zu persönli­chen Daten und Ver­zeich­nis­sen übertragen wer­den, oh­ne dass Pass­wör­ter of­fen­ge­legt oder gemeinsam ge­nutzt werden müssen.

So kann beispielsweise bei Ur­laubs­ver­tre­­tun­gen die Zu­gangs­be­rech­ti­gung vor­über­­ge­hend ge­währt und später wieder entzo­gen werden.

Beispielbild für die zeitweise Übertragung im Rahmen der Authentifizierung

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