PC und Netzwerk durch die Chipkarte schützen

Zwei Faktor Authentifizierung mit Chipkarte und Passwort

Für das Entsperren von Computern oder den Zugang zu Netz­wer­ken bietet das einfache Passwort häufig keinen aus­rei­chen­den Schutz.

Wird zusätzlich zur Eingabe des Passworts auch die persönliche Chipkarte des Nutzers ein­ge­le­sen, erhöht sich die Sicherheit er­heb­lich. Bei dieser Form der Zwei Faktor Authentifizierung muss lediglich ein Chip­kar­ten­le­ser per USB an­ge­schlos­sen oder ein bereits vor­handener Leser genutzt wer­den.

Das bedeutet: Ohne den physischen Besitz der Chipkarte ist der Zugang zu ver­trau­li­chen Da­ten ausgeschlossen.

Beispielbild für die Zwei Faktor Authentifizierung
Beispielbild für die Authentifizierung mit der vorhandenen Chipkarte

Vorhandene Chipkarte nutzen

Wer seine Chipkarte heute bereits für den Zu­tritt zu Räumen oder als Bezahlkarte für Mensa oder Kantine nutzt, erhält mit der gleichen Chipkarte im Rahmen der Zwei Faktor Authentifizierung zukünftig auch Zugang zu Netzwerken und Daten: von jedem PC aus mit individuell festgelegten Rechten.

Mitarbeiter- oder Dienstausweise sowie Stu­dentenausweise oder Mit­glieds­aus­wei­se erhal­ten so eine weitere Funktion im bestehenden Chip­kar­ten­sys­tem.

2 Faktor Authentifizierung:
mit Passwort und Chipkarte, App oder USB-Token

Der Zugang zu einem Netzwerk oder zu sen­si­blen Daten gilt erst als sicher geschützt, wenn zusätzlich zum einfachen Pass­wort weitere Faktoren ab­gefragt werden. Ein zwei­tes Pass­wort birgt dabei das Risiko, dass Nutzer ihre Passwörter lediglich wie­der­ho­len, aufschreiben oder sogar liegen las­sen.

Mit der Chipkarte, der App, einem USB-Token oder biometrischen Merkma­len lässt sich die Authentifizierung mit beliebig vielen Fak­to­ren zuver­lässig absichern, ohne weitere Pass­wör­ter abfragen zu müssen.

Beispielbild einer Zwei Faktor Authentifizierung per Chipkarte
Beispielbild für einer Zwei Faktor Authentifizierung per App
Beispielbild für USB-Token einer Zwei Faktor Authentifizierung

Die gleichen Zugangsrechte an jeden Arbeits­platz mitnehmen

Wer an einem Arbeitsplatz innerhalb ei­ner Organisation Zu­gangs­be­rech­­ti­gun­gen zu klar definierten Daten und Sys­te­men hat, kann diese Rechte mit der gleichen Au­then­ti­fi­zie­rung auch an anderen Ar­beits­plätzen nutzen. Wer das Terminal oder den Arbeitsplatz wechselt, nimmt seine Zugriffs­rechte für Daten und Sys­te­me also automatisch mit.

Beispielbild für die gleichen Zugangsrechte an jedem Arbeitsplatz auf Basis der Authentifizierung
Beispielbild für Authentifizierung

Eingesetzt werden kann das Verfahren der Zwei Faktor Authentifizierung auch an öffentlichen Ter­mi­nals, wo Stu­die­ren­de überall auf dem Campus ein ge­mein­sa­mes System nutzen, aber jeweils nur ihre per­so­na­li­sier­ten Daten ab­ru­fen können.

So hat der Nutzer an jedem Ort auf dem Campus oder in der Or­ga­ni­sa­tion die glei­chen Zugriffrechte – oder eben auch nicht.

Single Sign on

Single Sign on (SSO)

Nur eine An­mel­dung für alle Daten und Pro­gram­me

Mit Single Sign on (SSO) reicht eine einzige An­mel­dung am per­sön­li­chen Compu­ter aus, um Zu­griff auf verschiedenste Daten und Server gleich­zei­tig und ohne Eingabe wei­te­rer Zu­gangs­da­ten zu er­mög­li­chen. So muss sich der Nutzer nur noch ein einziges Passwort merken.

Welche Daten der Nutzer einsehen und wel­che Pro­gram­me er wie nutzen darf, wird durch die individuell vergebenen Zu­gangs­rech­te klar ge­regelt.

Das hohe Sicherheitsniveau bleibt auch bei Single Sign on (SSO) bestehen, wenn diese zen­tra­le Zu­gangs­be­rech­ti­gung zu allen Daten sicher durch die 2 Faktor Au­then­ti­fi­zie­rung mit der Chipkarte geschützt ist.

Beispielbild für nur eine Anmeldung per SSO im Rahmen der Authentifizierung

Berechtigungen zeitweise übertragen

Sicherer Zugang zu Daten und Anwendungen be­deu­tet umgekehrt auch Sicherheit bei der Zu­ord­nung von Vor­gän­gen zu Personen.

Wer sich bei­spielsweise in der Universität als Stu­die­ren­der zu Prüfungen oder zu ei­nem neuen Semester an­mel­det, oder wer als Arzt Sys­te­me und Daten nutzt, lässt sich damit sicher zu­ord­nen.

Bei Haftungsfällen oder Daten-Leaks kann so der ein­zel­ne Nutzer exakt bestimmt werden.

Beispielbild für die eindeutige Zuordnung von Systemnutzern im Rahmen der Authentifizierung

Systemnutzer eindeutig
zuordnen

Durch ein zentrales Ma­na­ge­ment der Be­­rech­ti­gun­gen kann der Zugang zu persönli­chen Daten und Ver­zeich­nis­sen übertragen wer­den, oh­ne dass Pass­wör­ter of­fen­ge­legt oder gemeinsam ge­nutzt werden müssen.

So kann beispielsweise bei Ur­laubs­ver­tre­­tun­gen die Zu­gangs­be­rech­ti­gung vor­über­­ge­hend ge­währt und später wieder entzo­gen werden.

Beispielbild für die zeitweise Übertragung im Rahmen der Authentifizierung

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